Nutzerhinweis: Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie in Form von Social Media und weiteren Plugins möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
TSV Berlin-Wittenau 1896 e.V. - AGB TSV-Veranstaltungen im Fontane-Haus

Online Shop

In Kooperation mit Sando bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Vereinsprodukten in unserem Online Shop an.

SHOP ÖFFNEN

AGB TSV-Veranstaltungen im Fontane-Haus

Allgemeine Geschäftsbedingung für Veranstaltungen

des TSV Berlin-Wittenau 1896 e.V. im Fontane-Haus

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und dem TSV Berlin-Wittenau 1896 e.V., nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen des TSV Berlin-Wittenau 1896 e.V. zustande kommt. Bei Bestellung der Karten unter ticketpay.de gelten die Bestimmungen der e.bonum GmbH im Folgenden „TicketPay“ genannt ebenfalls als vereinbart.

 

2. Nacheinlass

Nach Beginn einer Veranstaltung kann Besuchern ein Nacheinlass nur während der Pause gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Nacheinlass besteht nicht. Ist kein Nacheinlass möglich, hat der Besucher keinen Anspruch auf Kartenpreiserstattung.

3. Kartenverkauf und Kartenreservierung

3.1.  Kartenvorverkauf und Abendkasse

Der öffentliche Vorverkauf beginnt an dem jeweils hierfür festgelegten Tag für einen jeweils vorgegebenen Veranstaltungszeitraum in der Geschäftsstelle des Veranstalters und online über ticketpay.de. Die Vorverkaufsbedingungen regeln sich zusätzlich nach den Veröffentlichungen von TicketPay. An der Abendkasse werden ausschließlich Karten für die jeweils stattfindende Veranstaltung verkauft.

3.2.  Kartenverkauf über das Internet

Eintrittskarten des Veranstalters können über www.ticketpay.de und den darin eingebundenen Webshop erworben werden. Beim Kauf von Tickets über das print@home-Verfahren sichert nur eine gute Druckqualität die Lesbarkeit des Barcodes vom Scanner. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Das Ticket hat nur Gültigkeit für den einmaligen Einlass. Der Barcode auf dem Ticket wird mit der ersten Kontrolle elektronisch per Scanner entwertet.

3.3.  Umtausch und Rücknahme von Karten

Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Karten. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen ebenso kein Umtausch- bzw. Rücknahmerecht.

4. Hausrecht

4.1. Ausübung des Hausrechts

Die Mitarbeiter des TSV Berlin-Wittenau 1896 e.V. üben in den Veranstaltungsräumen das Hausrecht des Fontane-Hauses aus. Zur Ausübung sind ferner die Leitungsdienste, das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann weiter verweigert werden, wenn der Besucher gegen die AGB verstoßen hat. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Personen belästigen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet. 

4.2. Getränke, Speisen

Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist unzulässig. Im Fontane-Haus angebotene Speisen und Getränke dürfen nicht in die Konzertsäle mitgenommen werden.

5. Sicherheit

Um die Sicherheit von Veranstaltungen zu gewährleisten, können Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge durch den Veranstalter oder durch einen von ihm Beauftragten auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Alle Gegenstände, Substanzen und Materialien, welche die Sicherheit der Menschen gefährden oder den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung negativ beeinträchtigen können, dürfen nicht mit ins Fontane-Haus genommen werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Das Mitbringen von Taschen und Behältnissen, die die Größe von DIN A4 und eine Tiefe von 10 cm überschreiten ist untersagt.

Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher die Spielstätte ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Servicepersonals oder anderen Personen, die vom Veranstalter beauftragt sind, ist unbedingt Folge zu leisten.

6. Garderobe

Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe von Garderobe sowie Schirmen, Taschen und ähnlichen Behältnissen. Die Garderobe kann gegen Gebühr im Foyer abgegeben werden. Taschen, die den Anforderungen zur Mitnahme in den Saal nich erfüllen (größer als DIN A4 und 10 cm Tiefe) müssen gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden. Die abgegebene Garderobe ist gemäß den aushängenden Versicherungsbedingungen durch die mit dem Besucherservice beauftragte Firma versichert. Bargeld, Schmuck, andere Wertgegenstände und Schlüssel sind von der Haftung ausgeschlossen. Beschädigungen oder Verluste der aufbewahrten Garderobe sind unverzüglich beim Garderobenpersonal zu melden. Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt.

7. Verwendung von Mobiltelefonen

Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Veranstaltung auszuschalten.

8. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und/oder Tonaufnahmen sowie das Fotografieren während der Veranstaltungen durch jede Art elektronischer Geräte sind strikt untersagt. Das gilt auch bei ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmten Aufzeichnungen. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar. Die unbefugte Aufnahme kann eine Schadensersatzpflicht auslösen (§ 97 Urhebergesetz). Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Aufzeichnungsgeräte einzuziehen und zu verwahren, bis der Eigentümer einer Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat. Für eingezogene und verwahrte Gegenstände haftet der Veranstalter nur, soweit Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Der Veranstalter behält sich vor, von einzelnen Veranstaltungen Ton- und/oder Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen zuzulassen bzw. selbst anzufertigen. Der Veranstalter ist berechtigt, diese zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen. Mit dem Erwerb von Eintrittskarten und dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Besucher einverstanden, dass er ggf. aufgenommen und die Aufnahme wie beschrieben ohne Anspruch auf Vergütung genutzt werden kann, soweit nicht berechtigte Interessen des Besuchers entgegenstehen.

9. Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam werden, berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Berlin, den 03.10.2017

TSV Berlin-Wittenau 1896 e.V.