Allgemeine Maßnahmen
Jeden Donnerstag haben wir während der Sommerferien eine Doppelbahn zur Verfügung gestellt bekommen. Das Training soll der Schwimmausbildung dienen, weshalb Kinder mit Seepferdchen bis ausschließlich Masters vorrangig im Wasser sein sollen.
Bis 05. August 2021 (Sommerferien), immer donnerstags im Hallenbad Märkisches Viertel
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- bis einschließlich 12 Jahre: 17-18 Uhr
- älter als 12 Jahre: 18-19 Uhr
Wir freuen uns auf euch und wollen eine sportliche – und natürlich auch spaßige – Zeit mit euch verbringen. In Anlehnung an das Training im letzten Sommer bitten wir daher folgendes zu beachten:
- Jedes Kind ist für seine FFP2-Maske selbst verantwortlich.
- Es können keine Antigen-Tests für Schwimmerinnen und Schwimmer vor Ort durchgeführt werden.
- Duschen stehen zur Verfügung.
- Umkleideschränke stehen nicht zur Verfügung, daher bitte ausreichend große Taschen für alle Sachen mitbringen (nehmen wir mit in die Halle).
- Aufgrund der zu erwartenden Teilnehmerzahlen wird vorerst kein Buchungssystem eingeführt
- Familien mit Kindern, die beiden Gruppen zuzuordnen wären, suchen sich eine feste Gruppe für ihre Kinder aus.
Durchführung des Trainings:
- Eine Gruppe ist 45Min im Wasser, Beginn zur vollen Stunde.
- Die Gruppen gehen 10 Minuten vor Trainingsbeginn gemeinsam in die Halle; Nachzügler erhalten keinen Einlass.
- Schwimmerinnen und Schwimmer der Altersklasse 15 und älter benötigen einen Nachweis entsprechend GGG (keine Selbsttests) und legen diesen bitte unaufgefordert vor. Jüngere SuS müssen keinen Nachweis erbringen.
- Anwesenheitsdokumentation erfolgt vor der Halle und vor dem Training. Bringt bitte Euren Vereinsausweis mit!
Corona-Hinweise
Unser Angebot ist entsprechend der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (VO) vom 15.06.2021 ausgelegt. Dies bedeutet:
- Es gilt der Hygieneplan des letzten Jahres (Details hier), wobei wir immer wieder geringfügige Änderungen bzw. weitere Informationen erwarten zu erhalten. Zudem gilt natürlich die aktuelle Verordnung (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/) und die badspezifischen Umsetzungen der BBB.
- Testpflicht nach § 6 der VO für Kinder 15 Jahre oder älter und Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Entsprechende Nachweise sind unaufgefordert den Übungsleiterinnen und Übungsleitern vorzuzeigen.
- FFP2-Maskenpflicht im gesamten Innenbereich des Bads außer während der Sportausübung.
- Bei Symptomen einer Covid-19-Infektion bitte dem Training fernbleiben.
- Entsprechend der VO führen wir eine Anwesenheitsliste, welche folgende Daten beinhaltet und nach 4 Wochen vernichtet wird: Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail, Postdresse, Feld entsprechend § 6 der VO.
- Abstand von mindestens 1,5 m zu jeder Person.